DSGVO – das neue “Recht” – auch für Fotografen

Neuer Spaß für Alle: Praxisfremde, cerebral verwirrte “Politiker” und andere obskure Gestalten in Brüssel und anderswo haben sich unsubstantiierte und vollkommen praxisfremde “Regelungen” einfallen lassen.

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“Recht”? Eigentlich müsste es ja “kompletter Unfug” heißen. Aber es heißt halt DSGVO.

Praxisfremde, zerebral verwirrte “Politiker” und andere obskure Gestalten in Brüssel und anderswo haben sich unsubstantiierte und vollkommen praxisfremde “Regelungen” einfallen lassen, die ab dem 25.05.2018 europaweit bindend gelten. Soviel haben wir alle schon mitbekommen. Das Thema DSGVO ist momentan wahrscheinlich das beliebteste im Internet. Panikmacher, Anwaltskanzleien, Beratungsfirmen, Webseitenbauer und wie sie alle heißen, wittern ein Riesengeschäft und bieten der Welt ihre Lösungen für viel Geld an. Kann man ja jetzt auch gut machen, weil im Grunde keine Sau weiß, was gilt und was nicht. Am allerwenigsten wissen das die Kasper, die in Brüssel ihre Stempelkärtchen stecken, damit sie ihre Kohle bekommen.

Wenn man nun nach diesem neuen Scheiß dieser neuen Verordnung Fotos von Personen per se als personenbezogene Daten betrachtet, bedeutet das in der Konsequenz, dass du von jeder Person, die du fotografierst, eine schriftliche Einverständniserklärung zur Speicherung ihrer personenbezogenen Daten benötigst – und zwar bevor du die Person fotografierst! Ätsch. Warum? Na, weil diese Speicherung – zumindest bei Digitalkameras – im Moment der Aufnahme stattfindet. Bisher galt in Deutschland der bekannte § 22 KUG (Kunsturheberrechtsgesetz), der da besagt:

“Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. […]”

Kein Jurist – sei er Anwalt oder sogar Richter am BGH (ich habe einen im näheren Bekanntenkreis) wird dir eine rechtsverbindliche Auskunft geben können und wollen. Noch nicht mal zu der Frage, ob Fotos per se personenbezogene Daten sind. Es gibt keinerlei Rechtsgrundlage, nicht einmal Erfahrungswerte oder gar Urteile. Wie denn auch jetzt schon?

In Deutschland widersprechen sich schon Datenschutzrecht (BDSG) und Kunsturhebergesetz (KUG): Nach § 22 KUG gilt die Einwilligung zur Veröffentlichung eines Fotos “im Zweifel als erteilt…” (siehe oben). Datenschutzrechtlich ist das aber jederzeit frei widerruflich. Du fotografierst also zum Beispiel ein Model und lässt dir für die (kommerzielle) Bildnutzung dessen Einwilligung per Model-Release erteilen. Du verteilst nun das Foto im Internet, lässt dir Werbeflyer drucken, Broschüren oder whatever. Dann kommt dein Model auf die Idee, seine Einwilligung zu widerrufen. Und jetzt? Jetzt hasse Spass anne Backen – wie man im Ruhrgebiet sacht. Das Ganze war also auch schon bisher eine haarige Sache, wenn es darauf ankommt. Ab dem 25.05.2018 kommt aber eben auch noch die DSGVO in den Sandkasten und spielt mit. Mehr noch: Sie spielt nicht nur mit – sie ist der Chef in der Kiste, weil sie als EU-Verordnung unmittelbar auch in Deutschland gilt. Das heißt konkret: der deutsche Gesetzgeber kann nicht mehr – wie bisher im BDSG – beschließen und regeln, was er möchte.

Schlachten wir das Spielchen noch ein wenig aus: Du fotografierst Hochzeiten. Demnächst nicht mehr. Weil? Vom Brautpaar kannst du dir problemlos bei Auftragserteilung eine schriftliche Einwilligung geben lassen. Kein Ding. Machst du ja eh schon. Blöd ist, dass dein Brautpaar natürlich nicht nur Fotos von sich selbst in netten Klamotten haben möchte. Die beiden möchten Erinnerungen an diesen schönen Tag für immer in Fotos festgehalten haben. Kannste aber nicht machen, weil du von jedem, den du an diesem Tag mittels deiner Kamera(s) auf die Speicherkarte bannst, eine schriftliche Einwilligung brauchst. Die DSGVO sagt ja, dass damit eine “Speicherung der personenbezogenen Daten” stattfindet. Oder?

Ehrlich? Ich habe keine Ahnung. Aber das Schöne ist: die Typen in Brüssel, die Anwälte, die Richter, die Behörden… haben auch keine.

Einige versuchen sich aber doch an dem Thema. Ist ja auch ihr Job. So hat zum Beispiel der “Fachanwalt für Fotorecht” David Seiler hierzu bereits ausführliche Beiträge geschrieben. Den ersten Teil mit dem Titel “DSGVO und Fotobusiness” findest du hier. Den zweiten Teil gibt’s hier. Weitere Ausführungen sind geplant.

Natürlich könnte ich mich jetzt auch locker noch wochenlang mit dem ganzen anderen Aufwand beschäftigen, der bald auf uns zukommt: Webseiten, AGB, Datenschutzerklärungen rechtlich sicher gestalten, Kontaktformulare per SSL-Verschlüsselung (die schon seit langem Pflicht ist), Google Fonts, Google Analytics, Facebook-Likebuttons und und und… Fakt ist, Leute: 98% eurer Webseiten sind abmahnfähig. Und sei es nur das Kontaktformular, das kein Opt-in-Kästchen enthält oder die fehlende SSL-Verschlüsselung hat (erkennbar am https:// vor dem Domainnamen). Vom fehlenden oder mangelhaften Impressum (auch auf Facebook-Seiten) wollen wir gar nicht erst anfangen.

Du siehst: DSGVO, Internet sind – genau wie die Fotografie – unerschöpfliche Themen, mit denen wir uns in Zukunft herumschlagen müssen. Aber okay, ihr habt es ja nicht anders gewollt. ;-) Ich für mein Teil habe jetzt keine Lust mehr, mir Gedanken zu dem ganzen Mist zu machen. Nachher wird mir noch die Milch im Latte Macchiato sauer. Zudem bin ich der Meinung, ich habe mir nicht Jahrzehnte meines Lebens den Arsch aufgerissen, um mich jetzt auf meine alten Tage noch mit solchem Kram zu beschäftigen. Wenn’s mir zu blöd wird, setze ich mich eben zur Ruhe und gehe Eichhörnchen fotografieren. So. Basta. :-)

Wer noch nicht genug hat, findet hier noch weitere Quellen zum Thema:

• RA Mönikes weist auf die Datenschutzproblematik hin: Datenschutz-Grundverordnung: Das Ende der modernen Presse- und Öffentlichkeitsarbeit (wie wir sie kennen)

• In der Presse: Hendrick Wieduwilt in der FAZ

• “Dr. Datenschutz”, meint als pseudonymisierter Blogautor, dass eine große Rechtsunsicherheit besteht. Er (oder Sie? Wer weiß das schon…) rät, eine Klärung durch die Rechtsprechung abzuwarten und man es einfach riskieren könne, sich an das KUG und die strenge Rechtsprechung dazu zu halten und zu hoffen, dass damit auch datenschutzrechtlich alle okay sei.

Wie immer: Wenn dir meine Gedanken und meine Worte gefallen oder sogar ein bisschen weitergeholfen haben, würde ich mich freuen, wenn du diesen Artikel mit Anderen teilst. Dann hat sich auch meine Arbeit gelohnt. Danke.

Dein

Hochzeitsreportage

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