Bildrechte in der Fotografie
Ein Buch mit 7 Siegeln?
Das Thema Bildrecht – kurz und knapp
Man hört und liest immer wieder, dass es beim Thema Bildrecht oft zu Missverständnissen kommt. Manche Fotografenkollegen kennen sich da selbst nicht so gut aus. Wenn man aber seinen Kunden – egal ob Privat- oder Geschäftskunden – irgend etwas zu diesem Thema erklärt und berät, sollte man zumindest die wichtigsten Punkte kennen. Beliebte Themen sind: Bildrecht, Urheberrecht, Recht am eigenen Bild, Nutzungsrecht…
Aber was steckt denn überhaupt hinter diesem Begriff “Bildrecht”? Ich werde versuchen, das hier in wenigen Sätzen zu erklären.
Was die Software-, Musik- und Film-Industrie betrifft, ist sicherlich jedem bekannt, dass dieses Material urheberrechtlich geschützt ist. Was viele hier aber nicht wissen, ist, dass mit dem Kauf einer Software, einer DVD oder auch einem MP3-Titel lediglich ein Nutzungsrecht erworben wird.
Genau so sieht es auch aus, wenn Sie Fotos von sich machen lassen. Auch wenn Sie auf den Fotos abgebildet sind, haben Sie zwar das Recht am eigenen Bild und können entscheiden, was beispielsweise der Fotograf mit den Bildern machen darf und was er gefälligst zu unterlassen hat. Aber: Andersrum gilt dies genauso. Was jedoch in jedem Fall gilt und gesetzlich in § 19a UrhG festgelegt ist: Urheber ist der Fotograf.
Das Recht auf Urhebernennung
Jeder, der ein fremdes Foto – sprich: ein Werk, das er nicht selbst erstellt hat – verwendet, ist gesetzlich verpflichtet, den Urheber (Fotografen) zu nennen. Diese Bennenung muss so erfolgen, dass das Foto dem Fotografen eindeutig zugeordnet werden kann.
Dieses Recht gehört zum Kern des Urheberpersönlichkeitsrechts und bedarf somit keiner zusätzlichen Vereinbarung im Lizenzvertrag, da dem Fotografen dieses Recht nach § 13 S.2 UrhG gesetzlich zusteht.
Veröffentlichung von Fotos im Internet
Die Veröffentlichung von Fotos ohne ausdrückliche Einwilligung des Rechteinhabers (Fotografen) verstößt gegen das Urheberrecht (§ 19a UrhG).
Dies ist zum Beispiel auch dann der Fall, wenn Sie Fotos in Printmedien, bei Facebook, Google+ oder anderen Webseiten (auch privaten!) veröffentlichen.
Fazit: Alles, was vorher abgesprochen – im optimalen Fall schriftlich festgelegt – wird, führt nachher nicht zu Missverständnissen oder gar Streitigkeiten. Nur wer spricht, dem kann geholfen werden. Sprechen Sie also mit Ihrem Fotografen, was wer mit welchen Fotos machen kann und alle sind glücklich…