Mein Model macht Ärger!

Da hat man ein tolles Fotoshooting mit einem hübschen Model gemacht, zeigt die Fotos ganz stolz auf seiner Webseite, in sozialen Medien und anderswo, und plötzlich wird das Model zickig und verlangt die Löschung ihrer Bilder. Und jetzt?

Mein Model macht plötzlich Zicken

Was kann ich tun?

Dieser Artikel erhebt nicht den Anspruch, ein Rechtslexikon zu sein. Genauso wenig, wie er vollständig oder umfassend sein, oder eine Rechtsberatung darstellen soll. Vielleicht aber ein Anreiz für den einen oder anderen Fotografen oder das eine oder andere Model, sich einmal intensiver mit dem Thema zu beschäftigen, um seine Rechte und Pflichten kennen zu lernen.

Veröffentlichung der Bilder plötzlich untersagt. Und jetzt? Darf die das?

Da hat man ein tolles Fotoshooting mit einem hübschen Model gemacht, ist super stolz auf die entstandenen Fotos, das Model freut sich, alle glücklich. Natürlich werden die Fotos auch auf der eigenen Homepage gezeigt, auf Facebook veröffentlicht und überhaupt an möglichst vielen Stellen unter’s Volk gebracht. Schließlich will man ja zeigen, was man geschaffen hat. Einen Vertrag mit dem Model hat man auch gemacht. Da steht schließlich, dass alle Rechte unwiderruflich übertragen worden sind.

Jetzt, ein Jahr – oder auch zwei… oder drei… – später zickt das Model plötzlich rum. Schreibt eine böse Email, in der sie dir mitteilt, du möchtest doch gefälligst sofort ihre Bilder aus dem Netz nehmen und die Dinger auch noch unbedingt von der Festplatte löschen, weil ihr neuer Stecher Freund das nicht will. (<- Beispiel)

Aber im Vertrag steht doch “unwiderruflich”. Ja, klingt gut, ist es aber nicht. Warum? Weil dieser Satz aus juristischer Sicht nicht bindend ist. Fakt ist: Ein Vertrag wird immer nach den Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geschlossen. Und in diesem schicken roten Buch finden sich gesetzliche Regeln, nach denen die Auflösung eines Vertrages möglich ist.

Die erste Möglichkeit, die dein Model hat, ist die Anfechtung.

Mit der Anfechtung kann ein bestehender Vertrag aufgelöst werden. Eine Voraussetzung dafür ist, dass dem Model zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Vertrages nicht so ganz bewusst war, was sie da so alles unterschreibt. Jetzt könntest du sagen, was kann ich dafür, dass die Alte blond ist? Sei beruhigt, das passiert nicht nur bei hellhaarigen Models.

Noch ne Möglichkeit: Arglistige Täuschung.

Wenn eine arglistige Täuschung vorgelegen hat, kann der Vertrag ebenfalls angefochten werden. Wenn der Fotograf zum Beispiel gesagt (oder sogar in den Vertrag gdessousfotoseschrieben) hat, dass die Fotos nur auf seiner Webseite veröffentlicht werden, und plötzlich findet das Model seine Bilder in einem erotischen Kontaktmagazin, hat der Fotograf bezüglich der Verwendung der Bilder gelogen. Böse Falle.

Und noch eine: Der Widerruf

Entgegen vieler vertraglicher Formulierungen kann auch dieser nicht völlig ausgeschlossen werden. So erkennt die Rechtsprechung einen Widerruf an, wenn sich die Umstände seit ihrer Erteilung so geändert haben, dass die Veröffentlichung den Betroffenen in seiner Persönlichkeit empfindlich beeinträchtigt. Das muss aber tatsächlich einen wichtigen Hintergrund haben. In vielen Fällen will das Model dann doch nicht mehr ganz so nackisch sein, wie auf den Fotos von damals. Damit der Richter im Streitfall das als wichtigen Grund anerkennt, müssen aber 3 bis 5 Jahre ins Land gegangen sein, damit der Sinneswandel auch gerichtlich anerkannt wird. Ist der Zeitraum kürzer, führen die Anwandlungen von Frömmigkeit des Models noch nicht dazu, dass die Bilder nicht mehr verwendet werden dürfen. Die einmal erteilte Einwilligung ist bindend.

Ein weiterer Grund für einen Widerruf kann ein Berufswechsel sein. War das Model beispielsweise zur Zeit des Shootings noch als Akt-Model tätig und arbeitet jetzt in einer seriösen Anwaltskanzlei als Reinigungskraft, kann es durchaus vorkommen, dass der neue Chef eher etwas prüde auf die schönen Bildchen seiner hübschen Bodenkosmetikerin reagiert. Blöde Sache, klar. Nichtsdestotrotz muss das Model dem Fotografen unter Umständen die, durch ihren Widerruf eintretenden oder entstandenen wirtschaftlichen Einbußen finanziell ausgleichen.

So ein Vertrag kann natürlich auch widerrufen werden, wenn sich eine Partei bewusst vertragswidrig verhält. Lässt sich ein Model beispielsweise mit einem orangen Plüsch-Biber für den Heimwerker-Prospekt ablichten, umfasst die Verwendung für die Werbung des Baumarktes nicht auch gleichzeitig die Veröffentlichung im Flyer des Plüschtier-Herstellers. Besonders bei Werbeaufnahmen kommt es also auf eine exakte Formulierung des Verwendungszweckes im Vertrag an. Aber auch hier kommt es auf den Einzelfall an. Kommt es durch die zweckfremde Veröffentlichung tatsächlich zu einer extremen Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts der abgebildeten Person? Ist der Kontext der Bildveröffentlichung ehrverletzend?

In allen Fällen gilt aber der Grundsatz: Sprechenden Menschen kann geholfen werden. Ein ausführliches Gespräch vor dem Shooting hat schon so manche Beziehung zwischen Fotograf und Model vor dem Richter bewahrt.

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